Planung einer Schwangerschaft

Planung einer Schwangerschaft

Wird eine Schwangerschaft bewusst vorgesehen, so können einige vorsorgliche Massnahmen getroffen werden:

  • Kontrolle der Rötelnimmunität, allenfalls unter Schutz von Ovulationshemmern nachimpfen (für 3 Monate Schwangerschaft sicher verhindern)
  • Kontrolle Toxoplasmose: falls noch keine Toxoplasmose durchgemacht: kein rohes Fleisch mehr essen, Gemüse gut waschen, keine Katzen mehr berühren. Toxoplasmose kann – auch in den letzten Monaten vor dem Eintritt einer Schwangerschaft – zum möglichen Absterben der Frucht führen – oder bei späterer Infektion Missbildungen verursachen.
  • Kontrolle Hepatitis C. Impfen kann man noch nicht, aber behandeln. Ev. Insemination mit aufgearbeitetem Sperma, falls Partner Hepatitis C neg.
  • HIV-Test. Falls pos: Behandeln und Kinderwunsch überprüfen. Insemination mit aufgearbeitetem Sperma, da nur safer sex erlaubt, auch wenn beide Partner HIV pos sind.
  • Einnahme von Folsäure, ev. kombiniert mit Eisen, zur Verringerung des Risikos des offenen Rückens.
    Ueberprüfung einer Spitalzusatzversicherung: Achtung: Wartefrist beachten!
  • Diabetiker: perfekt einstellen.
    Achtung: Schwangerschaften nicht total präzis planen, Sie setzen sich sonst unnötig unter Leistungsdruck. Höchste Schwangerschaftsrate des Menschen ist 25% pro Monat bei 25 jährigen Frauen. Bei 40 jährigen Frauen liegt die Fruchtbarkeit bei wenigen Prozenten monatlich. Also: Nicht unnötig lange mit Schwangerschaft warten (möglichst vor 35 J.), aber sich dann Zeit lassen, wenn Schwangerschaft eintreten darf.

Was wird während der Schwangerschaft kontrolliert?

Im Gegensatz zu den Richtlinien des KVG empfehle ich bereits:

1. Schwangerschaftskontrolle in der 7.-9. Woche und zwar inklusive Ultraschall (welche der Kasse nicht verrechnet werden kann, da nur je eine US-Untersuchung in der 12. und der 20. Woche akzeptiert ist). Damit Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft, ev. Fühdiagnose einer bevorstehenden Fehlgeburt, Sicherung des korrekten Geburtstermines, Diagnose von Mehrlingen und Fehlbildungen der Gebärmutter. Allg. gyn. Untersuchung, ggf. Pap- und Bakteriologie-Abstrich, Hämoglobin, Urin, BD. Gewicht, Blutgruppe und BG-Antikörper, Hepatitis B und C, Toxoplasmose, HIV, Röteln, Varizellen. (Wegen fehlenden therapeutischen Konsequenzen spare ich die Kosten einer Cytomegalie-Virus-Bestimmung).

2. Kontrolle 13.W.: Wichtige und auch für den Partner unbedingt sehenswerte Ultraschall-Untersuchung: Bestätigung des Geburtstermines, Plazentalage, erste Missbildungsdiagnostik insbes. Ausmessen der “Nackentransparenz”. Auf Wunsch Videoaufzeichnung (Fr. 50.-). Auf Wunsch “Erst-trimester-Test”: Aus der Messung der Nackentransparenz im Ultraschall und des PAPP-Eiweisses und des ß-HCH-Hormones im mütterlichen Blut erfolgt die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer Missbildung durch Chromosomenverteilungsstörung (Down-Syndrom).

Beim Vorliegen eines Risikos höher als 1:380 (entspricht dem Risiko einer 35 J. Frau) zahlt die Versicherung die weitergehende Abklärung mittels Chorionbiopsie oder Amniozentese, welche alleine eine sichere Diagnose liefern. Ich empfehle aber bereits ein eingehendes Gespräch bei einem wahrscheinlichen Risiko von 1:1000, weil dann die Wahrscheinlichkeit ein krankes Kind zu finden etwa gleich ist wie das Risiko, mit der weiteren invasiven Untersuchung ein gesundes Kind zu verlieren. Dazu: Kulturelle Untersuchung des Urins auf Bakterien, Blutdruck, Gewicht, Hämoglobin, Muttermundskontrolle und mikroskopische Untersuchung des Scheidensekretes. Erstes Sondieren der Geburtsklinik.

2a. Fakultative Kontrolle 16 Wochen: Da gemäss KVG nur 7 Kontrollen bezahlt werden und die 13. und 21. Woche mit einem obligatorischen Ultraschall belegt sind, kann ich diese Kontrolle nur durchführen, wenn die Schwangere diese Untersuchung selbst zu zahlen bereit ist (Fr. 76.- inkl. Ultraschall). Wenn ein sicherer Ausschluss eines offenenen Rückens gewünscht ist, Bestimmung des Alpha-Fetoproteins. Blutdruck, Gewicht, Hämoglobin. Kontrolle von Muttermund und Scheidensekret.

3. Kontrolle 21.Woche: Zweite obligatorische Ultraschalluntersuchung, Missbildungsdiagnostik. Gemäss internationalen Statistiken werden aber nur etwa die Hälfte aller Missbildungen mittels Ultraschall erkannt. Spezialisierte Untersucher kommen etwas höher.. Wenn Sie maximale Sicherheit wünschen, kann ich Sie bei diesbezüglich hochspezialisierten Aerzten anmelden (Nichtpflichtleistung!).

Bei dieser Kontrolle biete ich Ihnen als Nichtpflichtleistung eine Farbdoppler-Ultraschalluntersuchung zur Bestimmung der Blutflüsse beim Kind an. Damit können Hinweise gewonnen werden, ob ein erhöhtes Riskiko für die spätere Entwicklung einer sog. Schwangerschaftsvergiftung (EPH-Gestose) vorliegt. In diesem Falle müssen (zu Lasten des KVG) vermehrte Kontrollen durchgeführt werden. Zudem: Untersuchung von Hb, Urin, Gewicht, Blutdruck, Muttermund, Scheidensekret.

4. Kontrolle 27. Woche: Uebliches Labor, Rhesusprophylaxe bei Rhesus negativen Frauen. Blutzuckertest. Statt des Bauchumfanges der Schwangeren messe ich den des Babys mit dem Ultraschall, dabei auch Herztonkontrolle und Abschätzen der Fruchtwassermenge. (detailliertere Ultraschallkontrolle nur als Nichtpflichtleistung).

5. Kontrolle 33. Woche: Uebliches Labor, kindl. Bauchumfang und Herztöne im Ultraschall. Spätestens jetzt bakteriologischer Abstrich aus Muttermund auf Streptokokken B (wichtig für die Geburtsleitung)

6. Kontrolle 37. Woche: Wie Kontrolle 5, bei Schwangeren, die von mir entbunden werden Gewichtsschätzung des Kindes mit Ultraschall. Sichere Bestimmung der Kindslage.

7. Kontrolle 39 .Woche: Wie Kontrolle Nr. 6. Schwangere ohne Spitalzusatzversicherung lasse ich diese Kontrolle durch das Spital durchführen, in dem sie zur Geburt angemeldet sind.

Dieses Schema gilt nur für unauffällige Schwangere ohne besondere Risiken und ist vorgegeben durch die Bestimmungen des KVG. Zusätzliche Kontrollen können auf Wunsch als Nichtpflichtleistung durchgeführt werden. Mehr Infos hier.